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Worauf müssen sie Achten wenn sie mit ihren Tier verreisen!

Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU

Reisen mit Haustieren: Hunde, Katzen und Frettchen
Die EU-Vorschriften erleichtern das Reisen mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in ein anderes EU-Land. Diese Vorschriften gelten auch für Reisen in die EU aus einem Land oder Gebiet außerhalb der EU.
Ihr Haustier kann - abgesehen von wenigen Ausnahmen - mit Ihnen in ein anderes EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land reisen, wenn es:

einen elektronischen Mikrochip (im Einklang mit den technischen Anforderungen des Anhangs II der EU-Vorschriften über die Verbringung von Heimtieren) oder eine deutlich lesbare, vor dem 3. Juli 2011 erfolgte Tätowierung hat;

gegen Tollwut geimpft wurde;

bei Reisen aus einem Nicht-EU-Land einem Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern unterzogen wurde (überprüfen Sie mit dem nachstehenden Tool, für welches Nicht-EU-Land dies erforderlich ist);

gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandelt wurde, wenn Ihre Zielregion frei von diesem Bandwurm ist (Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland);

über einen gültigen EU-Heimtierausweis verfügt bei Reisen:

aus einem EU-Land oder Nordirland in ein anderes EU-Land oder nach Nordirland

über eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung verfügt (bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land).

Die EU-Vorschriften für Reisen mit Haustieren gelten für private Reisen, die zu keinem Eigentumsübergang oder Verkauf führen.

Reisen mit Heimtieren in der EU/im EWR - Heimtierausweis

Allgemeine Informationen
Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen im Reiseverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist seit 1. Oktober 2004 ein veterinärbehördliches Dokument vorgeschrieben, und zwar der Heimtierausweis (Pet-Passport).
Hinweis
Bei Tieren, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) unterliegen, ist zu beachten, dass für bestimmte Tierarten CITES-Genehmigungen erforderlich sind, die beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) beantragt werden können.
Hinweis
Für alle anderen Heimtiere, nämlich tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel (ausgenommen Gefügel) sowie Nager, Hauskaninchen und Wirbellose (ausgenommen Bienen und Krebstiere), sind derzeit keine Bescheinigungen im Privatreiseverkehr vorgeschrieben.
     
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