| Ihr Haustier kann - abgesehen von wenigen Ausnahmen - mit Ihnen in ein anderes EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land reisen, wenn es:
einen elektronischen Mikrochip (im Einklang mit den technischen Anforderungen des Anhangs II der EU-Vorschriften über die Verbringung von Heimtieren) oder eine deutlich lesbare, vor dem 3. Juli 2011 erfolgte Tätowierung hat;
gegen Tollwut geimpft wurde;
bei Reisen aus einem Nicht-EU-Land einem Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern unterzogen wurde (überprüfen Sie mit dem nachstehenden Tool, für welches Nicht-EU-Land dies erforderlich ist);
gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandelt wurde, wenn Ihre Zielregion frei von diesem Bandwurm ist (Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland);
über einen gültigen EU-Heimtierausweis verfügt bei Reisen:
aus einem EU-Land oder Nordirland in ein anderes EU-Land oder nach Nordirland
über eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung verfügt (bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land). |